Gliederung Masterthesis

Version 2, Stand 1. September 2015

Einleitung

Fragestellung, Zielsetzung, Motivation, Vorgehen
1. Visionen zusammentragen / eigene Vision aufschreiben
2. Was ist meine Motivation und die Relevanz für das Thema?
3. Was ist die Fragestellung?
4. Was sind Hypothesen bzw. Zielsetzungen?
5. Wie sieht mein Vorgehen aus?
Klärung des Gegenstand, theoretischen und empirische Analyse des Themas, Notwendigkeit und Erarbeitung von gestalterische Ansätzen, Kondensat der Erkenntnisse als Maximen, Formgebung der gewonnen Erkenntnisse zur Vermittlung und aktiven Nutzung.

1 Gegenstand

Politik, Beteiligung, Bürger, Demokratie
1. Was ist das Problem?
— Weltveränderung: Knappheit, Globale Erwärmung
— Entwicklung / Missstände
— Postdemokratie
2. Warum muss der demokratische Prozess transformiert werden?
— Rückblick, Geschichte, Maßnahmen, Gefahren, Gefährdung
— Was wir aus der Geschichte lernen können? Positiv / Negativ
— Wie sieht es heute aus?
— Grundsätzliche Argumentation des Themas
— Small-World-Network, New Local, Crowd-Sourcing, Quartiere, Commons, Resilienz
3. Was können wir tun ?
— Was heisst politisch aktiv? (Begriffsklärung / Definition)
— Rechte, Pflichten eines Bürgers
— GG als Aufruf zur aktiven Teilhabe
— Formen und Ausprägungen (gewaltfreie Widerstandskarte)
— Was können Designer dazu beitragen? (Allg. Design Activism)
— Relevanz für die Gesellschaft (Neue Tools)
— Utopie
4. Was habe ich aus der Recherche gelernt? Was ergeben sich für Erkenntnisse? Was ergeben sich für Zusammenhänge? Was kann ich daraus als ableiten? Was sind erste Ideen?

2 Analyse

Bestandsaufnahme, Auseinandersetzung
1. Was machen andere? (Maßnahmen, Gefahren und Chancen)
— Einblicke in Verschiedene Modelle des politischen Aktivismus
— Interviews, Gespräche, Vorstellung Möglichkeiten, Vorgehen
— Neustädter Markt e.V. / die Grünen / Open Data City
2. Was sind bestehende Methoden, Werkzeuge, APPs, Artefakte?
— Recherche, Sammlung, Analyse, Kriterien, Vergleich
— Zugang, Urheber, Transparenz, … Gemeinwohl-Kriterien
— Bürgerbeteiligungshandbuch vs. Demokratie in Gefahr
— Resultate, Kriterien, Anforderungen an gute Lösungen
3. Ein Beispiel aus der Praxis und ein unaufgeregtes Experiment
— Erfahrungsbericht Präventionsatlas (Erfolg im Misserfolg)
— Büro für alle Belange, Sorgen und Verstimmtheiten
4. Was habe ich aus der Analyse gelernt? Was ergeben sich für Erkenntnisse? Was ergeben sich für Zusammenhänge? Was kann ich daraus ableiten? Was sind erste Ideen?

Schlagworte / Argumentation
Ziviler Ungehorsam / Gandhi
Adhokratie / Henry Mintzberg, 1980
Skalierung
— Zivilgesellschaft
— Gesellschaftsformen
— Widerstandsformen
Beteilgungsprozess, berechtigte & unberechtigte Trimmruder
Demokratie, Bürokratie Verwaltung, Dauer, Blockade, Antrieb

3 Anätze

Rolle des Designers, Handlungsräume
1. Was können Designer jenseits von Auftraggebern machen?
Was Designer zur Zukunft beitragen können?
Der Designer der Zukunft denkst selbst.
2. Welche politischen Entscheidungen treffen Designer?
— Designer als Politiker / Demokraten / Diplomaten
—— Barrierefreiheit / Zugang
—— Transparenz / Sichtbarkeit
—— Inklusion / Exklusion
—— Parameter: Alter, Bildungsgrad, Vorwissen, Handicaps (Sucht, Obdachlos), Devices, Software, Internetverfügbarkeit
— Experimente (Stadtraum) zu jedem Themenbereich
— Resultate, Kriterien, Anforderungen an gute Lösungen
— Gute und schnell adaptierte Interfaces (Spontanes / Tinder)
3. Beispiele aus der Praxis und ein Ansatz analog Wikipedia
Die Suche nach einem Branded Value, dass seinen Anforderungen niemals gerecht werden kann. Arbeitsprozess Ort der Vielfalt.
Schule http://www.katharinamoebus.com/?page_id=2590
Datenbank der möglichen Design-Alternativen, welche es in meinem Viertel gibt, welche fehlen und wie ich eigene starte.
4. Was habe ich aus den Experimenten gelernt? Was ergeben sich für Erkenntnisse? Was ergeben sich für Zusammenhänge? Was kann ich daraus ableiten?

Schlagworte / Argumentation
Branded Places
User Centered Design ist nichts anderes als Demokratie:
Der Mensch steht im Mittelpunkt der Betrachtung

4 Synthese

Schlussfolgerungen, Kondensat
1. Synthese aus Recherche und Experimenten
2. Beispiele (Hartz IV Möbel / Tu was! / Selbst Denken / Flintoff)
3. Guidelines und Maximen (Nutzung, Sprache, Interaktionen)
— Für jedes Alter und jeden Bildungsgrad – keine Eliten!
— Für Menschen ohne Smartphone : privaze Kooperationsstellen
— Für Menschen ohne Internet: Kooperation öffentliche Stellen
4. Was sind die Anforderungen an ein Werkzeug (Kriterien-Katalog?)

5 Artefakt

Ein Blick in die Zukunft: Werkzeug zur Transformation.

A Wie könnte ein Manifest aussehen, dass das politischen Handeln des Designers aufzeigt und als Leitfaden festhält?

B Wie könnte ein Werkzeug für Designer aussehen, die das politische Handeln erleichtern?

C Wie könnte ein Werkzeug für die Bevölkerung aussehen, die das politische Handeln erleichtern?

D Wie könnte eine Design-Agentur aussehen, die sich politischen
Themen verschreibt, nicht nur von großen Auftraggebern abhängig ist, sondern auch Anfragen aus der Mitte der Bevölkerung bearbeiten kann?

E Wie könnte konkret ein Beteiligungs-Werkzeug für meine Nachbarschaft aussehen? Zu klären wären: Nutzergruppen, Zugänglichkeit, Sichtbarkeit, Verbreitung, Motivation, Mobilisierung, Unterstützung, Wissensspeicher, ortsabhängige Handlungsempfehlungen, bestehende Aktionen integrierbar, Kooperationen und Befürworter in der Nachbarschaft

Fazit

Appendix

A Abbildungsverzeichnis
B Bibliographie
C Glossar
D Personenregister

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

BRD (2001). Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Gelesen / Exzerpt: 24.8.2015 / 24.8.2015
Standort: eigene Sammlung

Abstakt

Am 23. Mai 1949 wurde verkündet, dass das am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz durch die Volksvertretungen der beteiligten deutschen Länder angenommen wurde.

Ausarbeitung

Am 9. November 1999 schreibt der Bundespräsident in der vorliegenden Ausgabe »Das große Angebot, das und das Grundgesetz macht, ist ein Aufruf zur aktiven Teilhabe. Das Grundgesetz ist nicht der Staat.« Weiter sagt Johannes Rau »dazu brauchen wir Bürgerinnen und Bürger, die nicht darauf warten, dass die anderen etwas machen, sondern die begreifen, dass der Staat die Sache aller ist.« (S.3)

Artikel 14 [Eigentum, Erbrecht, Enteignung]
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmass der Entschädigung regelt. […]

Artikel 15 [Sozialisierung]
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmass der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. […]

Artikel 17 [Petitionsrecht]
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Artikel 20 [Staatsstrukturprinzipien, Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. […]
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmässige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Es gibt zwei Artikel zur Enteignung von Eigentum und Produktionsmitteln, wobei immer von einer entsprechenden Entschädigung ausgegangen wird. Dieser Aspekt ist aber durchaus interessant, weil nicht-nachhaltige sprich menschenunwürdige, Ressourcen-verschwendende und umweltzerstörende Unternehmen per Gesetz zum Wohle der Allgemeinheit enteignet werden können. Ein radikaler Schritt, der aber im Erstfall durchaus in Betracht gezogen werden könnte.

Der Staat ist kein abstraktes Konstrukt, sondern wir alle. Jeder einzelne Bürger steht in der Verantwortung und wird zur aktiven Teilhabe aufgerufen.

Wann wurden Artikel 14 Abs. 3 und Artikel 15 angewandt?
1. Entschädigungsenteignung beim Bau von Autobahnen, Flughäfen, Mienen, Kohlengruben
2. Entschädigungsenteignung bei Insolvenz von Banken

Weiterführend
Überblick Art. 15 GG
http://www.jurakopf.de/uberblick-sozialisierung-art15-gg

Rechtsprechungen Art. 15 GG
http://dejure.org/gesetze/GG/15.html

Relevanz
Rechtsgrundlage
Begründung und Notwendigkeit der gesellschaftliche Relevanz

Weiterverarbeitung
Einleitung
Kapitel: 1 Gegenstand und 2 Bestandsaufnahme
Fazit

Vernetzungen
Welzer